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Gewalt? Wehrt Euch!
Viele Opfer antihomosexueller und transphober Übergriffe wehren sich nicht. Sie wehren sich insbesonderer oft nicht mit einer Anzeige, damit die TäterInnen verfolgt und zur Verantwortung gezogen werden können.
Das wiederum ermuntert (potentielle) TäterInnen. Prozessbegleitung hilft, diesen Teufelskreis zu durchbrechen.

Die Befürchtungen der Opfer, die sie von einer Anzeige abhalten, sind ja oft durchaus nicht unbegründet. Es hat sich zwar bei der Einstellung der Polizei gegenüber Lesben, Schwulen und Transgender sehr viel zum Positiven verändert. Und es gibt seit einiger Zeit auch die GayCopsAustria, die mittlerweile sogar offen an die Öffentlichkeit treten. Solche Veränderungen passieren aber nicht von heute auf morgen. Auch heute noch gibt es PolizeibeamtInnen mit Vorurteilen und zur Schau getragener Abneigung. Und auch wenn BeamtInnen noch so freundlich sind, ist es für viele Opfer sehr unangnehm, alleine auf einer Wachstube das Erlebte zu Protokoll zu geben.

Hier hilft die Einrichtung der Prozessbegleitung. Sie steht Personen zur Verfügung, die Opfer einer Gewalttat, einer gefährlichen Drohung oder eines Sexualdelikts geworden sind. Des Weiteren auch PartnerInnen und engen Verwandten eines/r durch eine Straftat Getöteten sowie allen, die Zeugen der Tötung eines Angehörigen (auch LebensgefährtIn) wurden.

Der Staat bezahlt RechtsanwältIn & PsychologIn

Die Prozessbegleitung bietet psychosoziale und juristische Unterstützung. Es kann entweder beides oder auch nur eines davon in Anspruch genommen werden. Sowohl der/die PsychologIn als auch der/die RechtsanwältIn werden vom Staat bezahlt.

Die ProzessbegleiterInnen begleiten während des gesamten Verfahrens. Von der Beratung, ob eine Anzeige sinnvoll ist, über die Befragung bei Polizei und Gericht bis hin zur Geltendmachung von Schadenersatz.

Kein Opfer muss daher mehr ohne qualifizierte (psychologische und anwaltliche) Unterstützung zu Polizei und Gericht.

Wer dieses Service in Anspruch nehmen möchte, wendet sich am besten das Rechtskomitee LAMBDA (RKL) (01/8763061, office@RKLambda.at). Wir helfen dann weiter.

P.S.: Neuigkeiten stets auf www.rklambda.at

Dr. Helmut Graupner ist Rechtsanwalt in Wien, Präsident des Rechtskomitees LAMBDA (RKL), Co-Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung (ÖGS) sowie Vice-President for Europe der International Lesbian and Gay Law Association (ILGLaw) und Mitglied der European Commission on Sexual Orientation Law (ECSOL).

Dieser Beitrag erschien auch in XTRA!, Österreichs grösstem Schwulen- und Lesbenmagazin.
created by: Dr. Helmut Graupner


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